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Kassenlösungen

Fragen und Antworten zur Registrierkassenpflicht

Am 17. März 2015 hat der österreichische Ministerrat die Eckpunkte einer Steuerreform beschlossen. Diese sieht zur Gegenfinanzierung von Steuerentlastungen unter anderem Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung vor. Eine dieser Maßnahmen ist die Registrierkassenpflicht für alle Unternehmen, die ihre Umsätze überwiegend mit Barverkäufen erzielen – ausgenommen sind Kleinstbetriebe mit weniger als 15.000 Euro (monatlich 1.250,00 Euro!) Umsatz.

Allerdings gibt es auch hier eine neue Netto-Umsatzmenge von 30.000 Euro.

Mobile Gruppen wie z. B. mobile Friseure, Masseure, Therapeuten, Hebammen, Tierärzte …

können ihre mobilen Umsätze per Handaufzeichnung (Paragon) erstellen und im Nachhinein am Betriebsstandort in das Kassensystem erfassen.

Belegerteilungspflicht

Im Rahmen des Gesetzes soll es eine Verpflichtung zur Belegausgabe geben. Wenn ein Kunde z. B. eine Eiskugel um 1 Euro kauft, muss er dafür einen ordnungsgemäßen Beleg erhalten. Gesetzeskonforme Registrierkassen müssen dann mit technischen Sicherungen gegen Manipulationen ausgestattet sein.

Registrierkassenpflicht in Österreich gelten?

Als Ziel wurde der 1.1.2016 genannt. Ein konkreter Gesetzesantrag soll noch vor dem Sommer 2015 vorliegen. 

Mit welchen Kosten muss ich für ein neues System rechnen?

Als Einstieg gibt es die klassische Registrierkasse ab einen Kaufpreis von ca. 300 Euro netto. Hinzu kommt die Dienstleistung wie Programmierung, Beschriftung, Lieferung und Einschulung.

Als PC-Einstiegskasse gibt es günstige All-in-One-Kassensysteme ab ca. 2.690Euro zuzüglich Programmierung, Installation, Lieferung und Schulung.

Wenn es um Funktionalität oder Stabilität geht, steigen die Preise.

ETRON ist überall zu Hause

Die ETRON Software ist in über 40 verschiedenen Handelsbranchen und Dienstleistungsbranchen erfolgreich im Einsatz. Eine kleine Auswahl davon:

  • Fotogeschäfte & Elektronikhändler
  • Tierärzte
  • Papier-, Schreib- und Spielwaren
  • Geschenkehandel
  • Physiotherapeuten
  • Psychotherapeuten
  • Modellbaugeschäfte
  • Sportartikelhändler
  • Lebenmittelhändler
  • Reformgeschäfte
  • Bio-Läden
  • Friseure
  • Textil- und Modehändler
  • Blumenhändler und Gärtnereien
  • Werkstätten
  • Souvenirgeschäfte
  • Juweliere
  • Zoohändler
  • Musikgeschäfte
  • Buchhändler
  • u.v.m…

Technische Sicherheitslösung gegen Manipulation

Dies bedeutet bei der Registrierkassenpflicht, dass ein kryptografischer Manipulationsschutz als wichtiger Bestandteil vorgesehen ist. Das elektronische Journal wird damit verschlüsselt gespeichert (wird auch oft als Fiskalspeicher bezeichnet) und ist somit nicht mehr manipulierbar. Das bedeutet wiederum eine erhöhte Rechtssicherheit für jedes Unternehmen, welches die Registrierkassenpflicht umsetzt. Welches System den Vorzug bekommt ist noch nicht beschlossen. In der Favoritenrolle ist das System INSIKA aus Deutschland. Es gibt aber auch andere Anbieter.

Bestehende Kassensysteme

Es soll eine steuerliche Begünstigung für die notwendige Investition kommen. Geplant ist im Rahmen der Registrierkassenpflicht eine Prämie von 200 Euro seitens des Finanzamtes. Details zu Bedingungen dazu sind derzeit keine bekannt. Weiters kann das Unternehmen den kompletten Investitionsbetrag im Jahr der Anschaffung abschreiben.

Die Registrierkassenpflicht bringt selbstverständlich auch sehr viele Vorteile, wie z. B.

  • erhöhte Rechtssicherheit
  • schneller Kassenabschluss bzw. Monatsabschluss
  • Statistiken auf Abruf
  • schnell und richtig kassieren
  • Erweiterungsmöglichkeit bei PC-Kassensystemen, wie Kundenverwaltung, Warenwirtschaft (Lager, Bestellvorschlag usw.) Inventur, E-Mail-Marketing, u.v.m.

Weitere Informationen:

WKO | BMF

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